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ERBRECHT, LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN, PATIENTENVERFÜGUNGEN UND VORSORGEVOLLMACHTEN

Das eigene Ableben und das des Partners oder der Partnerin sind leider ein Thema, mit dem man sich in einer Ehe auseinandersetzen muss. Auch hier gilt es vorzusorgen, denn im Ernstfall fällt es oft schwer, einen klaren Kopf zu behalten. Ich berate Sie beim Erstellen eines gültigen Testaments - etwa bei der Beachtung von Pflichtteilen oder Vermögensaufteilung - sowie nötigen Vollmachten und Verfügungen für den Krankheitsfall. Auch bei Komplikationen in der Abwicklung eines Testaments - sollten Sie etwa übergangen worden sein - stehe ich beratend zur Seite.

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